Arbeitsstipendien für Comic- und Manga-Künstler
Für lokale Comic- und Manga-Künstler gibt es hierzulande seit Kurzem die Möglichkeit auf ein Arbeitsstipendium.
Um das betreffende Stipendium beantragen zu können, muss der Erstwohnsitz in Deutschland liegen. Comic- und Manga-Künstler werden dabei für maximal ein Jahr mit 3000 Euro pro Monat gefördert, Verlängerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für Antragsteller gilt:
- Es muss ein entscheidungsreifer Antrag gestellt werden.
- Man muss nachweisen, bereits Comics oder Manga veröffentlicht zu haben.
- Bewerbungen sind lediglich elektronisch möglich.
- Erneute Bewerbungen sind möglich. Wurde ein Vorhaben jedoch bereits einmal abgelehnt, ist eine grundlegende Überarbeitung nötig, die eingehend begründet werden muss.
- Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren sind vom Stipendium ausgeschlossen.
Die Bewerbungen sind recht einfach aufgebaut und jeweils bis zum 31. August des Jahres möglich. Erwartet wird als PDF:
- ein Exposé, mit Vorstellung des angestrebten Projekts
- eine Arbeitsprobe des Projekts (mindestens zehn gezeichnete Seiten)
- eine Bio-Bibliografie
- eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten benötigen zudem eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Alle weiteren Details sowie das benötigte Antragsformular sind hier zu finden. Das Angebot gilt bundesweit.